
Baugenehmigung fürs Gartenhaus – das ist zu beachten
Nur wenige Investitionen bereichern den Garten so sehr wie ein eigenes Gartenhaus oder eine Grillkota. Es kann als praktischer Stauraum für Gartengeräte, gemütliches Gästezimmer oder dekoratives Highlight auf dem Rasen dienen. Damit Du Dein neues Gartenhaus nicht gleich wieder abbauen musst, ist es wichtig, eine Baugenehmigung einzuholen, sofern die Errichtung nicht genehmigungsfrei ist.
Vor dem Kauf eines Gartenhauses solltest Du unbedingt die geltenden Vorschriften prüfen. Jedes Bundesland in Österreich hat eigene Regelungen für den Bau eines Gartenhauses zur privaten Nutzung.
Örtliches Baurecht und Bebauungsplan für Gartenhäuser
In Österreich gibt es neben der Bewilligungspflicht (Baugenehmigung) oft auch eine Anzeigepflicht oder Meldepflicht für Bauvorhaben. Selbst wenn Du keine formelle Genehmigung brauchst, musst Du den Bau oft bei Deiner Gemeinde melden.
Hier ist ein Überblick über die bewilligungsfreien oder anzeigefreien Größen in den österreichischen Bundesländern (Stand: 2024). Beachte bitte, dass dies nur eine Orientierung ist und immer die lokalen Bestimmungen der Gemeinde entscheidend sind:
Bewilligungsfreie Größen für alle Bundesländer im Überblick
Bevor Du mit dem Bau beginnst, solltest Du unbedingt die genauen Vorschriften bei Deiner örtlichen Gemeinde erfragen.
Bundesland | Bewilligungsfreie Größe (Maßeinheit) |
Burgenland | Bis 25 m² Grundfläche und 3,5 m Höhe (oft Anzeigepflicht) |
Kärnten | Bis 40 m² Grundfläche und 3,5 m Höhe für "bauliche Anlagen, die der Gartengestaltung dienen" |
Niederösterreich | Bis 10 m² Grundfläche und 3 m Höhe (oft bewilligungs-, anzeige- und meldefrei) |
Oberösterreich | Bis 70 m² Grundfläche, sofern es nicht zu Wohnzwecken dient (oft besteht dennoch Anzeigepflicht oder Gemeinden haben strengere Regeln) |
Salzburg | Bis 12 m² Grundfläche, max. 4 m Seitenlänge, 2,5 m Höhe, sofern es eingeschossig ist |
Steiermark | Bis 40 m² Grundfläche und 3 m Höhe (oft besteht Anzeigepflicht) |
Tirol | Bis 15 m² Grundfläche und 2,8 m Höhe (oft besteht Anzeigepflicht) |
Vorarlberg | Bis 25 m² Grundfläche und 3,5 m Höhe (oft besteht Anzeigepflicht) |
Wien | Bis 12 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe (oft ist der Bau lediglich meldepflichtig) |