Braucht Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung?
Nur wenige Investitionen werten den Garten so deutlich auf wie ein eigenes Gartenhaus oder eine Grillkota. Es dient als Stauraum für Gartengeräte, als Gästezimmer oder als Zierde auf dem Rasen. Damit Sie Ihr neues Gartenhaus nicht gleich wieder abbauen müssen, sollte jedoch unbedingt eine Baugenehmigung vorliegen, wenn die Errichtung nicht genehmigungsfrei ist.
Vor dem Kauf des Gartenhauses gilt es daher, Vorschriften zu lesen. Jedes Bundesland in Österreich verfügt über eigene Regelungen, wenn es darum geht, ein Gartenhaus für die private Nutzung zu errichten. Hinzu kommen etliche kommunale Sonderregelungen, die Sie ebenfalls beachten müssen. Diese finden Sie im Bebauungsplan. Im Ratgeber erfahren Sie, ob Sie für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigen.
Das Bauordnungsrecht ist für Gartenhäuser zwar von Bundesland zu Bundesland verschieden, es bestehen aber auch Gemeinsamkeiten. Denn in jedem Land ist eine bestimmte Größe des Hauses festgeschrieben, ab der in jedem Fall eine Baugenehmigung für das Gartenhaus vor dem Bauen erforderlich ist. Entscheidend ist auch, ob Sie das Gartenhaus in einem geschlossenen Baugebiet oder im Außenbereich bauen möchten. Grundsätzlich gilt: Im Außenbereich und damit in der grünen Umgebung der Städte sind die Vorschriften für das Gartenhaus strenger und die Errichtung ist in der Regel nicht genehmigungsfrei.
Bei den Außenbereichen handelt es sich um die Bereiche, für die kein Bebauungsplan vorgesehen ist. Das sind die Größen, ab denen in jedem Fall eine Bau-Genehmigung für Gartenhäuser im Garten erforderlich ist:
Bundesland | Genehmigung erforderlich |
---|---|
Wien | ab 12 m² und höher als 2,5 m |
Niederösterreich | ab 10 m² Grundfläche und höher als 3 m |
Burgenland | unter 200 m² Wohn-/Nutzfläche schriftlich anzeigen |
Oberösterreich | ab 70 m² |
Steiermark | ab 40 m² und höher als 3 m |
Kärnten | ab 40 m² und 3,5 m Höhe |
Salzburg | ab 12 m² Grundfläche, Seitenlänge über 4 m und einer Höhe über 2,5 m |
Tirol | ab 10 m² und höher als 2,8 m |
Vorarlberg | ab 25 m² und höher als 3,5 m |
Erfüllt Ihr Wunsch-Gartenhaus die Größenkriterien für Gebäude, gilt es weitere Voraussetzungen zu betrachten. Eine Genehmigungsfreiheit ist zum Beispiel nur dann gegeben, wenn das Gartenhaus einstöckig ist und im Garten nicht als Aufenthaltsraum verwendet werden soll. Möchten Sie Ihr Gartenhaus mit einem Heizgebläse, Strom und einer Toilette ausstatten und für Gäste einrichten, ist daher in jedem Fall eine Baugenehmigung für das Gartenhaus erforderlich. Das gilt unabhängig vom Bundesland.