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Eine Hand, die einen Rauchmelder an der Decke festdreht
Eine Hand, die einen Rauchmelder an der Decke festdreht

Rauchmelderpflicht: Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder sind in allen Bundesländern Pflicht

"Ich wache schon auf, wenn mir zu warm wird" – solche Sprüche hört man bisweilen. Doch im Brandfall sind nicht die Flammen die größte Gefahr, sondern der Rauch, vor allem das geruchslose Kohlenmonoxid. Schon drei Atemzüge können reichen, um bewusstlos zu werden. Rund 500 Menschen lassen jedes Jahr in Deutschland ihr Leben in Folge einer Kohlenmonoxid-Vergiftung. 

Aus diesem Grund gilt inzwischen in allen 16 Bundesländern eine Rauchmelderpflicht für vermieteten und für selbst genutzten Wohnraum. Die jeweilige Landesbauordnung regelt die Details zur Rauchmelder-Installation und Rauchmelder-Wartung.


In welchen Räumen gilt die Rauchmelderpflicht?

Die Pflicht, einen Rauchmelder zu installieren, gilt bundesweit für folgende Räume:

  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Flure, die als Rettungswege dienen (auch Hausflure/Treppenhäuser)
Darüber hinaus sind Rauchmelder in Berlin und Brandenburg auch in Wohn- und Arbeitszimmern Pflicht. In Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen schließt der Gesetzgeber auch Aufenthaltsräume ein, in denen Personen "bestimmungsgemäß schlafen" – beispielsweise Gästezimmer.