Gartenzaun - gesetzliche Bestimmungen

Thema Nachbarschaftsrecht: Zaun zum Nachbarn richtig bauen

Auch ein unscheinbarer Gartenzaun hat das Potenzial zu einem Zankapfel zu werden. Nicht selten sind sich Nachbarn über die Gestaltung oder die Höhe der Einfriedung zum nächsten Grundstück uneinig. Damit der Gartenzaun nicht für einen Eklat mit dem Nachbarn sorgt, sollten Grundstückseigentümer bei der Planung eines Zauns grundsätzlich die geltenden Vorschriften beachten.

Grundstücksgrenze Zaun: unterschiedliche Einfriedungen

Der Gartenzaun gehört zu den sogenannten Einfriedungen. Unter einer Einfriedung versteht man eine Anlage zur Abgrenzung des Grundstücks nach außen. Dazu gehören als bauliche Anlagen, Gartenzäune aus Holz oder Metall sowie Mauern. Diese Einfriedungen unterliegen den geltenden Nachbarschaftsrechtsgesetzen der Bundesländer, die unter anderem die Bauhöhe für eine Mauer oder einen Zaun vorgeben. Viele Grundstücksbesitzer entscheiden sich auch für eine Hecke, die als lebende Einfriedung aber nur bedingt unerwünschte Besucher fernhält. Welche Einfriedung dabei als „ortsüblich“ gilt, wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich definiert.

Gartenzaun mit Blumen

Wie hoch darf der Zaun zum Nachbarn sein?

Die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer sehen eine Umzäunung von Grundstücken vor. Diese Einfriedung soll das Grundstück eingrenzen und den Nachbarfrieden sichern. Die Gestaltung dieses Zauns soll sich dabei immer an den ortsüblichen Einfriedungen orientieren und damit den Außenanlagen der Siedlung entsprechen. Da es sich bei einer ortsüblichen Einfriedung jedoch um einen dehnbaren Begriff handelt, wird fast überall ein 1,20 m hoher Maschendrahtzaun als ortsüblich angesehen. In den einzelnen Bundesländern gelten hier konkret die folgenden nachbarrechtlichen Vorgaben:

  • Berlin: 1,25 m hoher Maschendrahtzaun
  • Brandenburg: 1,25 m hoher Maschendrahtzaun
  • Hessen: 1,20 m hoher Maschendrahtzaun
  • Niedersachsen: bis zu 1,20 m hoher Zaun
  • Nordrhein-Westfalen: 1,20 m hohe Mauer oder Zaun
  • Rheinland-Pfalz: 1,20 m hoher Zaun aus Maschendraht
  • Saarland: 1,20 m hoher Zaun aus Maschendraht
  • Sachsen-Anhalt: bis 2,00 Meter hoher Zaun
  • Schleswig-Holstein: ein etwa 1,20 m hoher Maschendrahtzaun
  • Thüringen: 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht

Neben diesen Vorgaben für eine ortsübliche Einfriedung verfügen viele Kommunen über eigene baurechtliche Vorschriften für Zäune. Die Errichtung eines Zauns ist dabei meistens bis zu einer bestimmten Höhe baugenehmigungsfrei. Für Einfriedungen gelten ansonsten die örtlichen Bauauflagen, die mit dem Bebauungsplan, anderen Nachbarschaftsgesetzen und Einfriedungssatzungen oder durch die Landesbauordnung vorgegeben werden. Wenn Sie Ihr Grundstück umzäunen möchten und sich unsicher sind, welche baulichen Auflagen Sie dabei beachten müssen, erkundigen Sie sich am besten vorab bei der örtlichen Baubehörde.

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Nachbarschaftsrecht: Zaun richtig aufstellen

Ein Zaun kann entweder auf dem eigenen Grundstück oder auf der Grundstücksgrenze errichtet werden. Wenn aufgrund der örtlichen Vorgaben nur ein Besitzer einfriedungspflichtig ist, stellt er den Zaun auf seinem eigenen Grundstück auf. Sind beide Nachbarn einfriedungspflichtig, wird der Zaun auf der Grundstücksgrenze errichtet. Je nachdem, ob Sie in der Pflicht stehen oder nicht, müssen Sie auch die Kosten für den Bau des Zauns und seine Instandhaltung tragen. Ist ein Nachbar einfriedungspflichtig, muss er diese Kosten allein übernehmen. Wenn beide Nachbarn verpflichtet sind, einen Zaun aufzubauen, teilen Sie sich die anfallenden Kosten.

gartenzaun

Grundstücksschutz und gestalterisches Element: die beliebtesten Zäune der Deutschen

Wenn Sie verpflichtet sind, eine Einfriedung anzulegen oder einen stabilen Zaun als Schutzwall für Ihr Grundstück suchen, bietet sich Ihnen in unserem Onlineshop eine große Auswahl an Zäunen aus unterschiedlichen Materialien. Zu den meistgewählten Einfriedungen gehört hier der Metallzaun in Form einer Stab- oder Doppelstabmatte aus feuerverzinktem Stahl. Diese preisgünstigen und langlebigen Zäune sind als fertige Bausätze in unterschiedlichen Größen erhältlich und lassen sich auch mit einem Tor für die Einfahrt kombinieren. Der klassische Holzzaun in druckimprägnierter Qualität besteht überwiegend aus Nadelholz und eignet sich insbesondere für die natürliche Grundstücksgestaltung. Neben Jägerzäunen erhalten Sie Senkrechtzäune und Rankgitter aus Holz. Auch die beliebten Sichtschutzzäune werden überwiegend aus Douglasie oder Nadelholz hergestellt. Der Sichtschutzzaun setzt sich aus einzelnen Elementen zusammen und schützt das Grundstück zusätzlich vor den neugierigen Blicken von Passanten oder Nachbarn. Fragen Sie im Zweifelsfall vor dem Kauf eines Zauns bei Ihrer Baubehörde nach, ob der gewünschte Zauntyp auch die baurechtlichen Anforderungen erfüllt.