Baugenehmigung für einen Gartenteich

Baugenehmigung: Teich erst nach Abklärung der Rechtslage anlegen

Wer einen neuen Teich im Garten anlegen möchte, muss viele Fragen beantworten. Dazu gehört, wie groß der Teich sein soll, welche Materialien notwendig sind und ob die Arbeiten alleine durchgeführt werden können oder einem Fachmann überlassen werden sollten. Was viele jedoch nicht beachten, sind die rechtlichen Fragen hinsichtlich des Teichbaus. Nicht alle Gartenteiche dürfen nämlich ohne Einholung einer entsprechenden Baugenehmigung einfach so angelegt werden. Wir zeigen Dir, worauf es hier zu achten gilt.

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Gartenteich

Teich anlegen: Genehmigung oder gleich losbauen?

Grundsätzlich gilt: Ob Du für Deinen neuen Gartenteich eine Genehmigung benötigst oder nicht, hängt entscheidend von der Größe des Teichs ab und davon, in welchem Bundesland Du lebst. Keine Gedanken musst Du Dir machen, wenn der Gartenteich ein Wasservolumen von weniger als 7.000 Litern aufweisen soll. In diesem Fall ist die Errichtung nämlich in jedem Fall ohne Genehmigung erlaubt.

Komplizierter wird es erst dann, wenn Du mehr Wasservolumen eingeplant hast. In diesem Fall ist es unbedingt notwendig, dass Du Dir zuerst mit dem örtlichen Bauamt in Verbindung setzt, bevor Du mit den Arbeiten beginnst. Schließlich möchtest Du nicht viel Zeit in Deinem neuen Teich investieren, nur um diesen am Ende womöglich wieder entfernen zu müssen.

Wie sieht es mit dem Abstand zum Nachbarn aus?

Du hast Dich ausreichend informiert und bist Dir sicher, dass Du für Deinen jeweiligen Teich eine Baugenehmigung erhälst? Ganz fertig bist Du immer noch nicht. Um alles richtig zu machen, musst Du nun noch an den korrekten Abstand des Teichs zum Nachbargrundstück denken. Auch hierfür bestehen nämlich rechtliche Regelungen. Leider verhält es sich hier ebenso wie bei der Baugenehmigung um eine Ländersache, sodass keine allgemeinen Aussagen für alle Bundesländer getroffen werden können. Ob überhaupt ein Mindestabstand eingehalten werden muss, ist nicht immer so einfach zu beantworten. Normalerweise haben Teiche keine Höhe und können das Nachbargrundstück daher auch nicht verschatten. Dennoch solltest Du hier unbedingt auf das jeweilige Nachbarschaftsrecht im Bundesland Rücksicht nehmen. Zudem ist ein gewisser Abstand zum Nachbargrundstück immer sinnvoll, da Du bei Wasserschäden, die Deinem Nachbarn entstehen, in jedem Fall haftest. Hier solltest Du auf Nummer sicher gehen und einige Meter Abstand einplanen. Du planst die Ansiedlung von Fröschen in Deinem Teich? Achte darauf, dass Froschlärm durchaus zu einem Problem werden kann und dann gegebenenfalls ein Beseitigungs- oder gar ein Schadenersatzanspruch seitens der Nachbarn besteht.

Du hast bereits eine Baugenehmigung? Teichzubehör und alle notwendigen Materialien für das Anlegen Deines eigenen Teichs im Garten findest Du wie immer im Sortiment.